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Kosten einer Stellenanzeige
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| Art der Stellenanzeige |
Kosten |
Anmerkungen |
| Stellenangebot |
96,- EUR*
(Entspricht 32,- EUR/Monat) |
* = zzgl. gesetzl.
Mehrwertsteuer, unabhängig von der Größe des
Anzeigentextes |
| Stellengesuch |
48,- EUR*
(Entspricht 16,- EUR/Monat) |
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Veröffentlichungstermin
und -dauer
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Die in unserer Anzeigenannahme eingehenden Stellenanzeigen werden unverzüglich
nach Eingang veröffentlicht. Da die eingegangenen Stellenanzeigen
zuvor noch einmal geprüft werden, um insbesondere die Richtigkeit
der vorgeschlagenen Stellenrubrik sicherzustellen,
dauert dies in der Regel ein bis zwei Tage. Sobald Ihre Stellenanzeige
veröffentlicht wurde, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung
per E-Mail, sofern Sie auch Ihre E-Mail-Adresse beim Inserieren
angegeben haben.
Die Veröffentlichungsdauer beträgt 3 Monate, beginnend
mit dem ersten Tag der Veröffentlichung. Die Stellenanzeige
kann jedoch auch vor Ablauf der Veröffentlichungsdauer gelöscht
oder verlängert werden, sofern dies der Inserent
wünscht.
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Bedeutung
der Stellenrubriken
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Die Stellenanzeigen sind in vorgegebene Stellenrubriken eingeordnet,
so dass sich das Auffinden der relevanten Stellenanzeigen einfacher
gestaltet. Wenn Sie eine Stellenanzeige aufgeben, sollten Sie die
passende Stellenrubrik auswählen. Es sei jedoch angemerkt,
dass die endgültige Einordnung einer Stellenanzeige in eine
der vorgegebenen Stellenrubriken von unserer Anzeigenannahme vorgenommen
wird. Nachstehend werden die vorgegebenen Stellenrubriken näher
erläutert:
| Stellenrubrik |
Beschreibung / Beispiele |
| Patentanwalt / European Patent
Attorney |
Patentanwälte mit Nationaler und/oder Europäischer
Zulassung für Bürogemeinschaft, Partnerschaft
oder zur Festanstellung / KEINE Kollegenarbeit (s. u.) |
| Patentanwaltskandidaten |
Hochschulabsoventen, wie beispielsweise Ingenieure, Physiker,
Informatiker, Chemiker usw., zur Ausbildung zum Patentanwalt |
| Patentanwaltsfachangestellte
/ Büropersonal |
Patentanwaltsfachangestellte, Fremdsprachenkorrespondenten,
Sekretärinnen, Schreibkräfte, Auszubildende usw. zur
Festanstellung |
| Patentingenieure |
Die Bezeichnung "Patentingenieur" ist kein klar
umrissener Begriff und auch keine geschützte Berufsbezeichnung.
Auf dem Stellenmarkt soll hierunter verstanden werden: Ingenieure
und Naturwissenschaftler mit Erfahrung - insbesondere praktischer
Erfahrung - im Gewerblichen Rechtsschutz zur Festanstellung,
die jedoch keine Nationale oder Europäische Zulassung haben.
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| Kollegenarbeit |
Ausschließlich Patentanwälte und Kandidaten
zur freien Mitarbeit in Patentanwaltskanzleien und Patentabteilungen.
Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten der vorgenannten
Personen, die die Ausarbeitung von Patentanmeldungen, von Bescheidserledigungen,
von Einsprüchen usw. betreffen, die normalerweise von dem
auftraggebenden Patentanwalt oder Patentassessor erledigt werden.
Hierunter fallen NICHT Recherchedienstleistungen, Überwachungsdienstleistungen,
Dienstleistungen von so genannten Patentingenieuren etc. Diese
fallen unter die folgende Rubrik "Freie Mitarbeit" |
Freie Mitarbeit
[außer Kollegenarbeit]
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Hierunter fallen alle externen Dienstleistungen, wie
beispielsweise Schreibservice, Sekretariatsservice, Recherchedienstleistungen,
Überwachungsdienstleistungen, Anfertigung von Patentzeichnungen,
Dienstleistungen von Patentingenieuren usw., außer
der Kollegenarbeit (s. o.) |
| Sonstige |
Sonstige Stellenanzeigen, die nicht in eine der oben genannten
Rubriken passen. |
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Vorzeitige
Löschung einer Stellenanzeige
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Sollten Sie die Löschung Ihrer Stellenanzeige noch vor Ablauf
der vorgesehenen Veröffentlichungsdauer wünschen,
so wählen Sie einfach die Rubrik Löschen,
um eine entsprechende Mitteilung an unsere Redaktion zu übermitteln.
In dem entsprechenden Kontaktformular ist das Kennwort anzugeben,
das wir Ihnen bei der Erstveröffentlichung Ihrer Stellenanzeige
mitgeteilt haben. Die Löschung erfolgt dann innerhalb weniger
Tage. Durch die vorzeitige Löschung Ihrer Stellenanzeige fallen
keine zusätzlichen Kosten an, bereits gezahlte Beträge
werden jedoch nicht zurückerstattet.
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Verlängerung
einer Stellenanzeige
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Sie können die Veröffentichungsdauer Ihrer Stellenanzeige
jederzeit, spätestens jedoch vor dem Ende der regulären
Veröffentlichungsdauer, um jeweils drei Monate verlängern,
wobei pro Verlängerung dieselben Kosten wie
bei einer Erstveröffentlichung anfallen. Wählen Sie zu
diesem Zweck die Rubrik Verlängern
aus, um eine entsprechende Mitteilung an unsere Redaktion zu übermitteln.
In dem entsprechenden Kontaktformular ist das Kennwort anzugeben,
das wir Ihnen bei der Erstveröffentlichung der Stellenanzeige
mitgeteilt haben. Die Verlängerung erfolgt dann innerhalb weniger
Tage.
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Kontaktaufnahme
zum Inserenten
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Am Ende eines jeden Anzeigentextes sind diejenigen Kontaktdaten
des Inserenten angegeben, über die dieser kontaktiert werden
möchte. Dies können beispielsweise die Postadresse und/oder
Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse etc. sein. Je nachdem, welche
Kontaktdaten der Inserent hinterlegt hat, können Sie diesen
anschreiben oder anrufen.
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Formatierung
einer Stellenanzeige
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Die Formatierung der eingehenden Stellenanzeigen wird ausschließlich
durch unsere Anzeigenannahme vorgenommen. Dies hat sich insofern
als vorteilhaft herausgestellt, als dass hierdurch ein einheitlicheres
Bild entsteht und der Inhalt der Stellenanzeigen - nicht jedoch
deren Aufmachung - in den Vordergrund tritt. Die Reaktionen unserer
Besucher zeigen, dass diese einheitliche bzw. "schnörkellose"
Darstellung beliebt und gewünscht ist.
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Stellenanzeige
unter Chiffre-Nummer
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Das Inserieren unter einer Chiffre-Nummer ist leider nicht möglich.
Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten, die mit der Stellenanzeige
veröffentlicht werden, kann sich der Interessent direkt an
Sie wenden. Sollten Sie Ihre Stellenanzeige dennoch anonym
veröffentlichen wollen, so geben Sie unter Kontaktdaten lediglich
eine Ihrer alias-E-Mail-Adressen an, aus denen nicht auf Ihre Identität
geschlossen werden kann. Ihre Rechnungsadresse, die nicht veröffentlicht
wird, muss aber dennoch vollständig sein.
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Stellenanzeigen
von Personalvermittlern
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Ein Anliegen unseres Stellenmarktes ist es, dem Leser einer Stellenanzeige
die wesentlichen Informationen über die zu vergebende Stelle
bzw. die Qualifikation des Stellensuchenden zu vermitteln. Eine
Selbstdarstellung des Personalvermittlungsbüros innerhalb
einer Stellenanzeige ist diesem Anliegen abträglich, weshalb
Personalvermittler gebeten werden, auf derartige Passagen innerhalb
der Stellenanzeigen zu verzichten. Außerdem behalten wir uns
das Recht vor, derartige Passagen kommentarlos aus der Stellenanzeige
zu streichen. Sollten Sie als Personalvermittler Interesse daran
haben, Ihre Dienstleistung auf unserem Stellenmarkt oder auf der
Hauptseite des Kandidatentreffs zu bewerben, so könnte ggf.
eine Werbepartnerschaft
für Sie von Interesse sein.
Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage in der vorliegenden Rubrik
nicht finden, so nutzen Sie unseren Support.
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