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Fragen/Antworten
Kosten einer Stellenanzeige
Veröffentlichungstermin
Veröffentlichungsdauer
Bedeutung der Stellenrubriken
Vorzeitige Löschung der Anzeige
 

Kosten einer Stellenanzeige


Art der Stellenanzeige Kosten Anmerkungen
Stellenangebot 96,- EUR*
(Entspricht 32,- EUR/Monat)
* = zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer, unabhängig von der Größe des Anzeigentextes
Stellengesuch 48,- EUR*
(Entspricht 16,- EUR/Monat)

Veröffentlichungstermin und -dauer

Die in unserer Anzeigenannahme eingehenden Stellenanzeigen werden unverzüglich nach Eingang veröffentlicht. Da die eingegangenen Stellenanzeigen zuvor noch einmal geprüft werden, um insbesondere die Richtigkeit der vorgeschlagenen Stellenrubrik sicherzustellen, dauert dies in der Regel ein bis zwei Tage. Sobald Ihre Stellenanzeige veröffentlicht wurde, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung per E-Mail, sofern Sie auch Ihre E-Mail-Adresse beim Inserieren angegeben haben.

Die Veröffentlichungsdauer beträgt 3 Monate, beginnend mit dem ersten Tag der Veröffentlichung. Die Stellenanzeige kann jedoch auch vor Ablauf der Veröffentlichungsdauer gelöscht oder verlängert werden, sofern dies der Inserent wünscht.

Bedeutung der Stellenrubriken

Die Stellenanzeigen sind in vorgegebene Stellenrubriken eingeordnet, so dass sich das Auffinden der relevanten Stellenanzeigen einfacher gestaltet. Wenn Sie eine Stellenanzeige aufgeben, sollten Sie die passende Stellenrubrik auswählen. Es sei jedoch angemerkt, dass die endgültige Einordnung einer Stellenanzeige in eine der vorgegebenen Stellenrubriken von unserer Anzeigenannahme vorgenommen wird. Nachstehend werden die vorgegebenen Stellenrubriken näher erläutert:

Stellenrubrik Beschreibung / Beispiele
Patentanwalt / European Patent Attorney Patentanwälte mit Nationaler und/oder Europäischer Zulassung für Bürogemeinschaft, Partnerschaft oder zur Festanstellung / KEINE Kollegenarbeit (s. u.)
Patentanwaltskandidaten Hochschulabsoventen, wie beispielsweise Ingenieure, Physiker, Informatiker, Chemiker usw., zur Ausbildung zum Patentanwalt
Patentanwaltsfachangestellte / Büropersonal Patentanwaltsfachangestellte, Fremdsprachenkorrespondenten, Sekretärinnen, Schreibkräfte, Auszubildende usw. zur Festanstellung
Patentingenieure Die Bezeichnung "Patentingenieur" ist kein klar umrissener Begriff und auch keine geschützte Berufsbezeichnung. Auf dem Stellenmarkt soll hierunter verstanden werden: Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Erfahrung - insbesondere praktischer Erfahrung - im Gewerblichen Rechtsschutz zur Festanstellung, die jedoch keine Nationale oder Europäische Zulassung haben.
Kollegenarbeit Ausschließlich Patentanwälte und Kandidaten zur freien Mitarbeit in Patentanwaltskanzleien und Patentabteilungen. Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten der vorgenannten Personen, die die Ausarbeitung von Patentanmeldungen, von Bescheidserledigungen, von Einsprüchen usw. betreffen, die normalerweise von dem auftraggebenden Patentanwalt oder Patentassessor erledigt werden. Hierunter fallen NICHT Recherchedienstleistungen, Überwachungsdienstleistungen, Dienstleistungen von so genannten Patentingenieuren etc. Diese fallen unter die folgende Rubrik "Freie Mitarbeit"
Freie Mitarbeit
[außer Kollegenarbeit]
Hierunter fallen alle externen Dienstleistungen, wie beispielsweise Schreibservice, Sekretariatsservice, Recherchedienstleistungen, Überwachungsdienstleistungen, Anfertigung von Patentzeichnungen, Dienstleistungen von Patentingenieuren usw., außer der Kollegenarbeit (s. o.)
Sonstige Sonstige Stellenanzeigen, die nicht in eine der oben genannten Rubriken passen.

Vorzeitige Löschung einer Stellenanzeige

Sollten Sie die Löschung Ihrer Stellenanzeige noch vor Ablauf der vorgesehenen Veröffentlichungsdauer wünschen, so wählen Sie einfach die Rubrik Löschen, um eine entsprechende Mitteilung an unsere Redaktion zu übermitteln. In dem entsprechenden Kontaktformular ist das Kennwort anzugeben, das wir Ihnen bei der Erstveröffentlichung Ihrer Stellenanzeige mitgeteilt haben. Die Löschung erfolgt dann innerhalb weniger Tage. Durch die vorzeitige Löschung Ihrer Stellenanzeige fallen keine zusätzlichen Kosten an, bereits gezahlte Beträge werden jedoch nicht zurückerstattet.

Verlängerung einer Stellenanzeige

Sie können die Veröffentichungsdauer Ihrer Stellenanzeige jederzeit, spätestens jedoch vor dem Ende der regulären Veröffentlichungsdauer, um jeweils drei Monate verlängern, wobei pro Verlängerung dieselben Kosten wie bei einer Erstveröffentlichung anfallen. Wählen Sie zu diesem Zweck die Rubrik Verlängern aus, um eine entsprechende Mitteilung an unsere Redaktion zu übermitteln. In dem entsprechenden Kontaktformular ist das Kennwort anzugeben, das wir Ihnen bei der Erstveröffentlichung der Stellenanzeige mitgeteilt haben. Die Verlängerung erfolgt dann innerhalb weniger Tage.

Kontaktaufnahme zum Inserenten

Am Ende eines jeden Anzeigentextes sind diejenigen Kontaktdaten des Inserenten angegeben, über die dieser kontaktiert werden möchte. Dies können beispielsweise die Postadresse und/oder Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse etc. sein. Je nachdem, welche Kontaktdaten der Inserent hinterlegt hat, können Sie diesen anschreiben oder anrufen.

Formatierung einer Stellenanzeige

Die Formatierung der eingehenden Stellenanzeigen wird ausschließlich durch unsere Anzeigenannahme vorgenommen. Dies hat sich insofern als vorteilhaft herausgestellt, als dass hierdurch ein einheitlicheres Bild entsteht und der Inhalt der Stellenanzeigen - nicht jedoch deren Aufmachung - in den Vordergrund tritt. Die Reaktionen unserer Besucher zeigen, dass diese einheitliche bzw. "schnörkellose" Darstellung beliebt und gewünscht ist.

Stellenanzeige unter Chiffre-Nummer

Das Inserieren unter einer Chiffre-Nummer ist leider nicht möglich. Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten, die mit der Stellenanzeige veröffentlicht werden, kann sich der Interessent direkt an Sie wenden. Sollten Sie Ihre Stellenanzeige dennoch anonym veröffentlichen wollen, so geben Sie unter Kontaktdaten lediglich eine Ihrer alias-E-Mail-Adressen an, aus denen nicht auf Ihre Identität geschlossen werden kann. Ihre Rechnungsadresse, die nicht veröffentlicht wird, muss aber dennoch vollständig sein.

Stellenanzeigen von Personalvermittlern

Ein Anliegen unseres Stellenmarktes ist es, dem Leser einer Stellenanzeige die wesentlichen Informationen über die zu vergebende Stelle bzw. die Qualifikation des Stellensuchenden zu vermitteln. Eine Selbstdarstellung des Personalvermittlungsbüros innerhalb einer Stellenanzeige ist diesem Anliegen abträglich, weshalb Personalvermittler gebeten werden, auf derartige Passagen innerhalb der Stellenanzeigen zu verzichten. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, derartige Passagen kommentarlos aus der Stellenanzeige zu streichen. Sollten Sie als Personalvermittler Interesse daran haben, Ihre Dienstleistung auf unserem Stellenmarkt oder auf der Hauptseite des Kandidatentreffs zu bewerben, so könnte ggf. eine Werbepartnerschaft für Sie von Interesse sein.

Support

Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage in der vorliegenden Rubrik nicht finden, so nutzen Sie unseren Support.

     
 
     
 
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